McHale
Scherer Inc.
Bütje
Keltec

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Firma Tobias Häußer GmbH & Co. KG

Nienkamp 18, 33829 Borgholzhausen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Tobias Häußer GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingung als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Tobias Häußer GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(2) Bei Verbrauchern gilt, dass in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

(3)Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(4)Sind Verbraucher beteiligt, gilt, dass der Käufer vier Wochen an seinen Auftrag gebunden ist. Jedoch bedürfen die Aufträge zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(5)Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Diese haben nur dann Wirksamkeit, wenn die Abreden seitens der Firma Tobias Häußer GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise gelten ohne Verpackung und ohne Verladung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1)Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Schnee, Glatteis, Salz auf den Straßen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen…, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten-, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

(4) Bei Verbrauchern gilt, dass bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder vom Fahrer des Unternehmens Tobias Häußer GmbH & Co. KG abgeladen wurde, oder sobald der Kunde oder seine Beauftragte die Maschine selbst abladen, oder Zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die McHale Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel, Sach- und Rechtsmängel sind; die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 24 Monate und bei Unternehmen 12 Monate bei neuer Ware, 12 Monate, für den Fall, dass gebrauchte McHale Maschinen veräußert werden. Bei Fremdfabrikaten wird keine Gewährleistung oder Garantie gewährt. Die Fremdfabrikate werden ausschließlich verkauft wie gesehen.

(2) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.

(4) Schlägt die vorrangige Nacherfüllung nach angemessener Frist fehlt, kann der Käufer nach seiner Wahl folgende nachrangige Rechte in Anspruch nehmen; Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag. Bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insb. bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(7) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

(8) Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

(9) Bei Gewährleistungsanfragen muss das entsprechende Ersatzteil zurück zum Verkäufer.

(10) Nicht unter Garantie oder Gewährleistung fallen: Reifen, Verschleißteile an der Maschine

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.

(3) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehende Forderung einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäße nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers-insbesondere Zahlungsverzug-ist der Verkäufer berechtigt die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt des Vertrages.

§ 8 Feldprobe

(1) Voraussetzung für die Gewährung eines Feldprobe-Einsatzes ist der Abschluss eines rechtskräftigen Kaufvertrages zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Tobias Häußer GmbH & Co. KG. Lieferungen zu Feldprobe-Bedingungen gelten als vereinbart, wenn die Lieferung zur Feldprobe von der Tobias Häußer GmbH & Co. KG oder einem Ihrer Vertreter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

(2) Das Gerät ist innerhalb von 1 Woche nach Erhalt am vereinbarten Abnahmeort zu erproben, es sei denn, dass anders lautende schriftliche Abmachungen mit der Tobias Häußer GmbH & Co. KG oder einem Ihrer Vertreter getroffen wurden. Die Ablehnung zu der Arbeitsweise des Gerätes ist innerhalb dieses Zeitraums schriftlich zu erklären. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine schriftliche Ablehnung, gilt die Feldprobe als erfolgreich bestanden. Die Tobias Häußer GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Feldprobe-Einsatz durch Betriebsangehörige oder eines sonstigen Beauftragten durchführen und/oder überwachen zu lassen.

(3) Leistet das Gerät die unter üblichen Witterungs- und Einsatzverhältnissen zu erwartenden Funktionen und Ergebnisse, ist es vom Käufer gemäß Kaufvertrag zu übernehmen. Ein Gerät gilt auch dann als übernommen, wenn es länger als einen Tag (=8 Stunden) eingesetzt wurde. Falls der Probe-Einsatz des Geräts nicht zur Zufriedenheit des Käufers verläuft, hat dieser der Tobias Häußer GmbH & Co. KG Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Probe-Einsatz in Gegenwart unseres Monteurs oder eines sonstigen Beauftragten durchzuführen.

(4) Der Besteller ist nur dann zur Rückgabe des Geräts berechtigt, wenn es beim 2. Probe-Einsatz in Gegenwart unseres Monteurs oder eines sonstigen Beauftragten weiterhin zu Störungen kommt. Das Gerät ist in diesem Fall sofort in einem gereinigten Zustand für die Tobias Häußer GmbH & Co. KG frachtfrei und auf Gefahr des Käufers an uns oder an die von uns angegebene Anschrift zurück zu liefern. Die Tobias Häußer GmbH & Co. KG und der Käufer haben in diesem Fall das Recht, vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.

§ 9 Zahlung

(1) Soweit nichts Anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(3) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt sind, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(5) Solange der Käufer nicht die gesamte Schuld beglichen hat, verbleibt die Maschine bzw. die in Rechnung gestellten Positionen im Eigentum des Verkäufers. Bei Nichtzahlung ist der Verkäufer berechtigt, die Maschine umgehend beim Kunden abzuholen.

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 11 Gerichtsstand

(1) Soweit der Käufer nicht als Privatperson ein Vertrag abschließt, sondern Kaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist 33790 Halle ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 12 Teilnichtigkeit

(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung die wirksame Regelung zu nutzen, welche dem Gewollten der Parteien am nächsten kommt.

§ 13 Anwendbares Recht

(1) Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Tobias Häußer GmbH & Co. KG und Käufer gilt das deutsche Recht.

§ 14 Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.